Arbeitsrechtsschutz – wenn es im Job ernst wird
Kündigung im Briefkasten, ungerechtfertigte Abmahnung oder Streit um die Abfindung? Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten – und Sie bekommen einen persönlichen Berater an die Seite gestellt, statt in einer Hotline-Warteschleife zu landen.
Was deckt der Arbeitsrechtsschutz ab?
Kündigungsschutz
Kündigungsschutzklage gegen ordentliche und außerordentliche Kündigung.
Abfindungsverhandlungen
Verhandlung über Aufhebungsverträge und Abfindungen mit anwaltlicher Unterstützung.
Abmahnungen
Prüfung und gerichtliche Entfernung ungerechtfertigter Abmahnungen aus der Personalakte.
Lohn, Zeugnis & Co.
Streit um ausstehenden Lohn, Überstunden, Urlaub oder ein faires Arbeitszeugnis.
Wartezeit & Voraussetzungen
Beim Arbeitsrechtsschutz gilt in der Regel eine dreimonatige Wartezeit. Der Schutz greift nicht rückwirkend für bereits laufende oder absehbare Konflikte. Wer noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, sollte den Schutz möglichst frühzeitig abschließen.
Warum mit persönlichem Berater?
- Fester Ansprechpartner – kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter.
- Beratung schon vor Vertragsabschluss: passende Bausteine für Ihren Beruf.
- Hilfe im Schadenfall: von der Schadenmeldung bis zur Anwaltswahl.
- Freie Anwaltswahl – Sie entscheiden, wer Sie vertritt.
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