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Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit – sofort abgesichert

Sie brauchen jetzt Schutz – nicht erst in drei Monaten? Mehrere Bausteine der Rechtsschutzversicherung greifen sofort ab Versicherungsbeginn. Hier lesen Sie, welche das sind und worauf Sie achten sollten.

Was bedeutet „Wartezeit"?

In vielen Bereichen gilt eine sogenannte Wartezeit von drei Monaten. In dieser Zeit zahlen Sie zwar Beitrag, der Versicherer übernimmt aber noch keine Kosten für Rechtsstreitigkeiten. Damit soll verhindert werden, dass Verträge erst dann abgeschlossen werden, wenn ein Problem bereits absehbar ist.

Diese Bausteine greifen in der Regel sofort

  • Verkehrs-Rechtsschutz

    Streit nach Unfall, Bußgeld, Führerscheinentzug – sofort versichert, oft ohne Wartezeit.

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

    Strafverfahren wegen fahrlässig begangener Vorwürfe – meist ab Tag 1 abgedeckt.

  • Schadensersatz-Rechtsschutz

    Eigene Ansprüche auf Schadensersatz gegen Dritte durchsetzen – in der Regel ohne Wartezeit.

Diese Bausteine haben meist 3 Monate Wartezeit

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Miet- und Wohnungs-Rechtsschutz
  • Familien- und Erb-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz

Wichtig: Der Rechtsstreit darf bei Vertragsabschluss noch nicht bestehen oder absehbar sein.

Worauf Sie achten sollten

  • Den Versicherungsbeginn so früh wie möglich wählen – ideal sofort.
  • Bestehende Streitigkeiten ehrlich angeben, sonst entfällt der Schutz.
  • Bausteine gezielt kombinieren: Verkehr + Straf bringt schnell echten Sofortschutz.
  • Selbstbeteiligung prüfen – sie beeinflusst Beitrag und Auszahlung.

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